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18. Juli 2017 05:01:14

 
Veranstalter weist auf Lärm hin: Preisminderung unmöglich (Westdeutsche Zeitung Reise)
 


München (dpa/tmn) - Weist ein Veranstalter vor Reisebeginn auf Baulärm hin, kann der Urlauber später nicht wegen des Krachs den Reisepreis mindern. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 159 C 9571/15). Es liege kein Reisemangel vor.


 
29 viewsKategorie: Reise
 
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