Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet heute über Klagen von Eltern, die geringere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung erstreiten wollen. Die Eheleute aus Baden-Württemberg verlangen, nur die Hälfte der Beiträge zahlen zu müssen.