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14. August 2017 04:28:32

 
Maßregelungsverbot: Streikende können keine Streikbruch-Prämie fordern (Hamburger Abendblatt Wirtschaft)
 


Arbeitgeber müssen Streikenden keinen Ausgleich zahlen. Auch dann nicht, wenn sie Streikbrechern eine Prämie versprochen haben und sie sich später mit den Streikenden auf das sogenannte Maßregelungsverbot geeinigt haben.


 
67 viewsKategorie: Wirtschaft
 
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