Hannover (dpa/tmn) - Bei einer Flugverspätung muss die Fluggesellschaft einen Passagier über dessen Rechte aufklären. Lässt sie den Fluggast im Dunkeln, muss sie bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers bezahlen.