Karlsruhe (dpa) - Das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet wird wohl den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) deutete bei einer Verhandlung an, dass er den Fall den EU-Richtern vorlegen könnte.
Am 8.