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11. September 2017 20:08:48

 
Stadt darf nur fürs Nötigste zahlen (Westdeutsche Zeitung Düsseldorf)
 


Die Stadt muss noch immer unter den Beschränkungen der `vorläufigen Haushaltsführung` wirtschaften. Und das heißt: Die Stadt darf Ausgaben und Auszahlungen nur tätigen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.


 
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