Kleiner Betrag, große Wirkung: Für die Montagearbeiterin ging es um 29,74 Euro, die sie nach der Mindestlohn-Einführung für Januar 2015 von ihrem sächsischen Arbeitgeber zu wenig erhielt. Sie monierte unter anderem die Berechnung von Nachtzuschlägen und Urlaubsgeld und zog vor Gericht.