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15. November 2017 04:21:03

 
Urteil der Woche: Grundsicherung: Haus im Trennungsjahr nicht verkaufen (Hamburger Abendblatt Wirtschaft)
 


Im Trennungsjahr sollen sich zerstrittene Ehepartner über ihre Gefühle klar werden. Es ist möglich, dass sie wieder zueinander finden. Und genau deshalb darf der Landkreis die Kostenübernahme für die vorübergehende Mietwohnung eines Partners nicht als Darlehen anlegen.


 
120 viewsKategorie: Wirtschaft
 
`Man führt es sich ja nicht ein` (Welt Online Wirtschaft)
Urteil der Woche: Grundsicherung: Haus im Trennungsjahr nicht verkaufen (Berliner Morgenpost Wirtschaft)
 
 
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