Kosten für Zahnersatz, Brillen oder Kuren können die Steuerlast senken. Denn diese Ausgaben erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an. Voraussetzung: Die zumutbare Eigenbelastung wird überschritten. Diese ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.