Karlsruhe (dpa) - Der Sturz eines Fluggastes wenige Meter vor dem Einstieg in den Flieger beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Mann war im Februar 2013 vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer feuchten Stelle einer Fluggastbrücke ausgerutscht und gestürzt.