Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) sieht einen beträchtlichen Zusatznutzen für Nivolumab (Opdivo®) gegenüber Methotrexat beim Plattenepithelkarzinom des Kopf-Hals-Bereichs (SCCHN) bei Patienten mit einer frühen Progression während oder nach platinbasierter Therapie.