Karlsruhe (dpa) - Urlaubszeit ist kostbar: Selbst wenn Reisende nur einige Tage im falschen Hotel einquartiert werden, können sie einen Anspruch auf Entschädigung für diese «nutzlos aufgewendete Urlaubszeit» haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).