Wer mit seinen Eltern zusammenlebt, wohnt deshalb nicht automatisch bei ihnen. Das klingt nach einer Spitzfindigkeit, kann aber entscheidend sein, wenn es etwa um die finanzielle Unterstützung durch das Bafög geht. Das zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auf das der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hinweist.