Koblenz (dpa/tmn) - Auf Kreuzfahrten können Reisende oft selbst entscheiden, ob sie ein Trinkgeld zahlen oder nicht. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Passagiers ist dagegen ohne eine ausdrückliche Erlaubnis unzulässig, hat das Landgericht Koblenz entschieden (Az.: 15 O 36/17).