Von einer Behinderung bedrohte Menschen können Unterstützung für eine berufliche Wiedereingliederung bekommen. Die sogenannten Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (LTA) sind zum Beispiel dazu gedacht, Umschulungen, Weiterbildungen oder technische Hilfsmittel zu finanzieren. Das sagt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit. Mit den Leistungen soll erreicht werden, dass auch Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt sind, einem - am besten ihrem erlernten - Beruf nachgehen können.