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13. Dezember 2017 18:28:07

 
Landessozialgericht: Patientin nicht zu krank für Blindenhund (Ärzte Zeitung Praxis & Wirtschaft)
 


Eine Gehbehinderung steht einer Versorgung mit einem Blindenführhund grundsätzlich nicht entgegen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem Urteil betont. Danach kann gerade für Gehbehinderte ein Hund gegenüber einem Langstock vorteilhaft sein.


 
6 viewsKategorie: Wirtschaft
 
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