Münchner Richter haben die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, vor dem Landgericht München II auf Unterlassung verklagt.