Köln (dpa/tmn) - Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, steht den Passagieren in der Regel keine Ausgleichszahlung zu. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-24 S 136/16), auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hinweist.