Auch noch so lautes Kindergeschrei kann bei einer Erzieherin nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage einer Frau aus Hamm zurück, die über Ohrgeräusche klagt und von der Unfallkasse NRW einen sogenannten Tinnitus-Masker bezahlt haben wollte (Az.: S 17 U