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RSS FeedsKommentar zum Oppenheim-Urteil: Auch für Banker gelten mildernde Umstände (Handelsblatt Finanzen)

 
 

14. März 2018 17:37:40

 
Kommentar zum Oppenheim-Urteil: Auch für Banker gelten mildernde Umstände (Handelsblatt Finanzen)
 


`Im Zweifel für den Angeklagten` sollte vor Gericht auch für Banker gelten. Deshalb ist das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Sal. Oppenheim richtig.


 
81 viewsKategorie: Wirtschaft
 
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