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16. April 2018 15:42:07

 
Fluggesellschaft haftet für beschädigten Kofferinhalt (Westdeutsche Zeitung Reise)
 


Potsdam (dpa/tmn) - Eine Fluggesellschaft muss für Schäden am Gepäck des Passagiers aufkommen. Das gilt für den Koffer selbst, der auf einem Flug stark in Mitleidenschaft gezogen werden kann, aber auch für den Inhalt, wie Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt.


 
21 viewsKategorie: Reise
 
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