Nach dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer 19-Jährigen in einem Fanzug von Borussia Mönchengladbach kommt raus: Ein Urteil mit Haftstrafe gegen den Tatverdächtige wurde im November 2017 wegen Vergewaltigung und dem Zeigen des Hitlergrußes rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, warum das Urteil nicht vollstreckt wurde.