Die Ersatzkassen in NRW haben von Zahnärzten und Ärzten wegen Abrechnungsmanipulationen 2017 insgesamt 170.000 Euro zurückgefordert. Davon entfielen allein 90.000 Euro auf einen Zahnarzt, der Preisvorteile aus Laborleistungen nicht an die Kassen weitergegeben hatte.