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18. Mai 2018 05:15:00

 
Qualifizierter Rotlichtverstoß muss nachgewiesen werden (Westdeutsche Zeitung Auto)
 


Schleswig (dpa/tmn) - Wer bei Rot über eine Ampel fährt, muss nicht nur eine Geldbuße fürchten. Denn war die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, droht ein Fahrverbot. Dann wird aus dem einfachen ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß. Der muss dem Autofahrer aber nachgewiesen werden.


 
27 viewsKategorie: Auto
 
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