Frankfurt/Main (dpa) - Trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise muss ein Touristenpaar aus Würzburg die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen. Die Kläger seien schlicht zu spät losgefahren, urteilte das Amtsgericht Frankfurt in einer veröffentlichten Entscheidung.