Lehrer und andere Beamte dürfen auch in Zukunft in Deutschland nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten. Das lasse ein `Rosinenpicken` nicht zu. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern zurück (Az.: 2 BvR 1738/12 u.a.). Sie hatten in ihrer Dienstzeit bei Protesten oder Streiks der Gewerkschaft mitgewirkt und deshalb Disziplinarstrafen kassiert.