Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt, dass der Petitionsausschuss des Bundestages für eine Anhebung der Altersgrenze beim Kinderpflegekrankengeld plädiert. Bislang endet mit dem 12. Geburtstag der Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld.