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21. Juni 2018 07:28:14

 
Studienabbruch schlecht für Aufenthaltsstatus (RP Online Gesellschaft)
 


Studenten aus Nicht-EU-Ländern mit Bachelorabschluss sollten sich frühzeitig um einen Arbeitsplatz bemühen. Bei einem Scheitern im Masterstudiengang haben sie nicht nochmals Zeit, sich eine Beschäftigung zu suchen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Es wies einen früheren Studenten aus Kamerun ab, der nach der Exmatrikulation aus einem nicht abgeschlossenen Masterstudium eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragt hatte. (Az: 7 B 10332/18.OVG) Das Gesetz gebe ausländischen Studenten nach einem Studienabschluss 18 Monate Zeit, sich eine Erwerbstätigkeit zu suchen.


 
36 viewsKategorie: Gesellschaft
 
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