Düsseldorf (dpa/tmn) - Die Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) nutzen viele Onlinehändler, um Kunden satte Rabatte zu präsentieren. Der vermeintliche eigentliche Preis durchgestrichen, daneben in Rot der Verkaufspreis im Shop - so präsentieren sich oft die Angebote.