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12. Juli 2018 12:01:28

 
Internet-Konten sind vererbbar (Westdeutsche Zeitung Multimedia)
 


Karlsruhe (dpa) - Private Daten im Internet wie ein Facebook-Konto fallen nach dem Tod des Nutzers grundsätzlich an seine Erben. Das haben die höchsten deutschen Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden.


 
48 viewsKategorie: Multimedia
 
BGH: Eltern dürfen Facebook-Konto der toten Tochter einsehen (Zeit Online Digital)
BGH-Urteil: Internet-Konten sind vererbbar (Hamburger Abendblatt Multimedia)
 
 
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