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14. Dezember 2018 12:00:57

 
Paragraf 219a: Wir informieren über Schwangerschaftsabbrüche (Zeit Online Wissen)
 


§219a verbietet es Ärzten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, wenn sie sie selbst anbieten. ZEIT ONLINE darf berichten und erklärt deshalb erneut den Eingriff.


 
22 viewsKategorie: Wissenschaft
 
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