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21. Januar 2019 11:50:04

 
Falsche Angaben im Asylverfahren sind nicht strafbar (Welt Online Politik)
 


Wer in seinem Asylverfahren falsche Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit macht, muss bislang keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Bundesinnenministerium will das ändern. Das Justizministerium lehnt den Vorstoß aber ab.


 
21 viewsKategorie: Politik
 
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