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21. Februar 2019 11:30:19

 
Bundesverfassungsgericht: Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig (Hamburger Abendblatt Politik)
 


Wer wegen einer Behinderung auf eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen ist, wird bisher von Wahlen ausgeschlossen. Das ist nicht rechtens, entschied das Bundesverfassungsgericht. Es moniert einen Grundrechteverstoß.


 
16 viewsKategorie: Politik
 
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