Schwerkranke Menschen, Mediziner und Suizidhelfer wehren sich in Karlsruhe gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch. Geht das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" zu weit? Aufschluss könnte der zweite Verhandlungstag geben.