Schwerkranke Menschen, Ärzte und Suizidhelfer wehren sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch. Geht das Verbot der `geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung` zu weit? Aufschluss könnte der zweite Verhandlungstag geben.