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20. Mai 2019 18:24:02

 
Wahl-O-Mat darf in seiner derzeitigen Form nicht mehr betrieben werden (Welt Online Politik)
 


Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung darf in seiner derzeitigen Form nicht mehr betrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. So begründen die Richter die Entscheidung.


 
14 viewsKategorie: Politik
 
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