Ein Familienvater hatte einer 80 Jahre alten Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Das BGH urteilt nun: Gerichte müssen zukünftig genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliegt, und in bestimmten Fällen einen Gutachter hinzuziehen. Die demente Seniorin muss nun in einem erneuten Prozess nachweisen, ob ein Umzug sich negativ auf ihre Krankheit auswirken würde.