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18. September 2019 18:08:31

 
`Kinderwunsch-Tee`: Gericht verbietet Bezeichnung (Ärzte Zeitung Praxis & Wirtschaft)
 


Ein Tee darf nur dann als `Kinderwunsch-Tee` verkauft werden, wenn er sich nachweislich förderlich auf die Empfängnis auswirkt, hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschieden.


 
16 viewsKategorie: Wirtschaft
 
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