Ob Restaurant, Lieferservice oder Friseur - für alles gibt es Bewertungen im Internet. Eine Betreiberin von Fitnessstudios fühlt sich durch die Auswahl des Portals Yelp benachteiligt. Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Juristisch mag das Urteil okay sein, das Grundproblem löst es aber nicht.