Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel angewiesen, Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzulehnen. Kritiker werfen ihm vor, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Darf das Ministerium die Herausgabe eines tödlichen Mittels blockieren?