Das 2017 eingeführte Lohngleichheitsgesetz ist bislang ohne erkennbaren Mehrwert für Frauen geblieben, die einen Gehaltsnachteil gegenüber ihren männlichen Kollegen vermuten. Das ist das Ergebnis einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die unserer Redaktion vorliegt.