Im Lübcke-Prozess wird das Video gezeigt, in dem Stephan E. plötzlich einen ganz anderen Tathergang berichtet: Er beschuldigt seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H., den tödlichen Schuss versehentlich abgegeben zu haben. Der Ermittlungsrichter spricht von einem „Fundamentalwiderspruch“ zu E.s erster Aussage.