Die Neuregelung des Bußgeldkatalogs ist wegen eines Formfehlers teils nichtig. Mehrere Länder, darunter NRW, haben die Behörden daher angewiesen, die Regelungen der alten Straßenverkehrsordnung anzuwenden – mit weniger strikten Strafen für Temposünder. Das sorgt für Verwirrung und Unsicherheit. Wann die Novelle korrigiert wird, ist offen.