Der Grat ist schmal zwischen erlaubt und verboten, wenn es um assistierten Suizid geht. Das Verfassungsgericht will diesen Grat verbreitern. Denn zur freien Entscheidung jedes Menschen gehöre es auch, sein Leben zu beenden. Freilich droht bei diesem neuen Grat die Absturzgefahr dramatisch zu wachsen.