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1. Dezember 2020 19:03:26

 
Bundesarbeitsgericht: Der Crowdworker ist Arbeitnehmer (Frankfurter Allgemeine Zeitung Wirtschaft)
 


Sie testen Apps, fotografieren Supermarktregale oder schreiben Interviews ab: Ein Urteil aus Erfurt wertet die häufig prekären Jobs digitaler Tagelöhner nun auf. Einige Internet-Plattformen werden ihre Geschäftsmodelle wohl anpassen müssen.


 
38 viewsKategorie: Wirtschaft
 
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