Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird künftig nicht mehr für wettbewerbsrechtliche Prozesse etwa gegen mächtige US-Digitalkonzerne zuständig sein. Künftig soll Bundesgerichtshof in Leipzig als Beschwerdegericht über sämtliche Streitigkeiten gegen Verfügungen des Bundeskartellamts in Fällen von missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb entscheiden.