Immer wieder muss sich die Justiz mit skurrilen Fällen auseinandersetzen. Das zeigt auch dieses Urteil des Arbeitsgerichtes Siegburg: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette einsperrt und dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.