Im Streit um Schadenersatz nach illegalen Preisabsprachen im Schienenhandel muss die Bahn eine bittere Niederlage einstecken. Ein Gericht weist die Ansprüche wegen Verjährung zurück. Wegen eklatanter Widersprüche zu anderen Entscheidungen will der Konzern in Berufung gehen.