Glücksfall einer ausreichend langen Frist des Mobilfunkanbieters: Zugriff im Fall Castrop-Rauxel hing offenbar an Speicherfrist für IP-Adresse (RP Online Politik)
Hätten die Terrorverdächtigen von Castrop-Rauxel einen anderen Mobilfunkanbieter gehabt, wären sie den Ermittlern gar nicht oder erst deutlich später ins Netz gegangen. Der Fall könnte die Debatte um gesetzlich vorgeschriebene Speicherfristen neu entfachen.